Informationen für den Verbraucher
 

Die Wasserleitungsgenossenschaft Willershausen eG versorgt ausschließlich die Ortschaft Willershausen seit 1951 mit Trinkwasser aus dem Fissekental. Die Quellen stehen in einem Wasserschutzgebiet.  Vorstand, Aufsichtsrat und Geschäftsführung sind ehrenamtlich tätig.

 

Name und Anschrift des Versorgers

Wasserleitungsgenossenschaft Willershausen eG

37589 Kalefeld - Willershausen

Postanschrift: Braukampring 2, 37589 Kalefeld-Willershausen

Internet: https://www.wlg-willershausen-harz.de

E-Mail: info@wlg-willershausen-harz.de

 

Anzahl der zu versorgenden Personen

200 Haushalte / 497 Einwohner

 

Preise und Gebühren

Der Kubikmeter (1.000 Liter) Trinkwasser kostet 1,87 Euro (netto) +   7 % MwSt. (= 2,00 Euro, brutto)

Die Zählergebühr für den Wasserzähler kostet 18,00 Euro im Jahr.

Die Wasseruhren werden zwei Mal jährlich (Juni und Dezember) durch einen Beauftragten der WLG Willershausen eG abgelesen.

 

Geschäftsanteil

Die Höhe des Geschäftanteils beträgt 55,00 Euro. Zu zahlen ist dieser Betrag bei Eintritt in die Genossenschaft.

 

Neuanschluss

Ein Anschluss an das Leitungsnetz der WLG Willershausen eG kostet 1.000,00 Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer. 

 

Gartenzähler

Für den Betrieb von Gartenzählern kontaktieren Sie bitte die Gemeinde Kalefeld, Kleiner Hagen 4, 37589 Kalefeld, Tel.: 0 55 53 / 20 09 - 0

 

Abwasser

Die Abwasserleitungen unterhält die Gemeinde Kalefeld und ist somit dafür zuständig.

 

Jahresabschluss

Nach Festellung des Jahresabschlusses durch die Generalversammlung wird dieser im Unternehmensregister hinterlegt.

 

Prüfung der Genossenschaft

Die Wasserleitungsagenossenschaft Willershausen wird alle zwei Jahre gem. §53 des Genossenschaftsgesetzes (Pflichtprüfung) geprüft. Prüfungsverband ist der Genoverband e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main.

 

Bankverbindung / Umsatz-ID / Steuernummer

Bankverbindung:  Volksbank eG, IBAN: DE 75 2789 3760 0180 15 97 00, BIC GENODEF1SES

Umsatz-Identifikationsnummer:  DE 114764729 

Steuer-Nummer:  12/200/11328

 

Dokumente zum Herunterladen

Trinkwasserleitungen aus Blei (§ 17 TrinkwV)

-Verbot von Bleileitungen-

Die Trinkwasserverordnung schreibt ein Verbot von Bleileitungen vor.  Demnach sind bis zum 12.01.2026 alle Bleileitungen und auch Teilstücke zu entfernen oder stillzulegen.

 

Trinkwasserleitungen - Unterhaltungspflicht des Grundstückseigentümers

Der Grundstückseigentümer hat die Pflicht, Leitungen auf seinem Grundstück zu unterhalten.  Bitte überprüfen Sie Ihre Wohngebäudeversicherung für einen möglichen Schadenseintritt.

Ab der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Bereich übernimmt die WLG Willershausen eG die Unterhaltung.

Sollten Sie Schäden im Leitungsnetz -innerhalb Ihres Grundstücks sowie auch außerhalb- feststellen, informieren Sie bitte die Wasserleitungsgenossenschaft.

Beauftragter für den Betrieb: Oliver Zufall, mobil: 01 51 - 14 98 08 08

 

Umgang mit kostbarem Trinkwasser

  • Geschirrspüler und Waschmaschine nur voll beladen laufen lassen
  • Duschen statt Baden
  • Nutzung eines wassersparenden Bade- oder Duschkopf
  • Tropfende Wasserhähne und laufende Toilettenspülungen möglichst schnell instand setzen lassen
  • Regenwasser sammeln und zum Gießen nutzen
  • Auto in der Waschanlage waschen
  • Pools vor der Trockenperiode und möglichst nachts füllen. Gute Pflege, damit dieser nur einmal im Jahr befüllt werden muss
  • Beim Wäschewaschen in der Waschmaschine genügen meistens 40 Grad  Celsius oder 60 Grad Celsius. Der Kochwaschgang ist - wie auch der Vorwaschgang - erfahrungsgemäß ganz entbehrlich. Die meisten Waschmittel enthalten bereits Wasserenthärter
  • Schäden am Leitungsnetz unverzüglich melden

Jeder Bürger verbraucht jährlich im Durchschnitt 125 Liter Wasser pro Tag (Quelle: BDEW Wasserstatistik 2022). Vergleichen Sie Ihren Verbrauch an Wasser mit dem Bundesdurchschnitt:

  • Einpersonenhaushalt ca. 46 Kubikmeter im Jahr
  • Zweipersonenhaushalt ca. 92 Kubikmeter im Jahr
  • Dreipersonenhaushalt ca. 138 Kubikmeter im Jahr
  • Vierpersonenhaushalt ca. 184 Kubikmeter im Jahr

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